Politik

Sonntag, 2. Juli 2006

Außenpolitik

Die wichtigsten Leitlinien bundesdeutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europäische Integration. Deutschland hat am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union. Zentraler Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat.

Während des Kalten Kriegs war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage. Laut Grundgesetz darf sich die Bundeswehr an Angriffskriegen nicht beteiligen, ihre Aufgabe besteht lediglich in der Landes- und Bündnisverteidigung. Durch die von Deutschland initiierte Ostpolitik unter der Devise Wandel durch Annäherung, die zunächst von wichtigen Verbündeten sehr skeptisch betrachtet wurde, konnten dennoch eigenständige politische Akzente gesetzt werden. Später wurde diese Politik als erfolgreich angesehen.

Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen Grundsätze erweitert und einen Weg zu größerer internationaler Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die Bundeswehr seit 1991 mit Zustimmung des Bundestages und zusammen mit verbündeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und -erzwingenden Einsätzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums der Nato-Verbündeten teil (Out-Of-Area-Einsätze).

Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen voran, über die Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und wirkungsvolles System der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen. Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Bedeutendes Interesse hat Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts. Aufgrund der schwierigen Materie und den Begrenzungen deutscher Politik besteht der Beitrag vor allem in der Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten Parteien. Die Bundesregierung lehnte den Irak-Krieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche Gefahren für die politische Stabilität des gesamten als fragil eingestuften Raumes fürchtete. Dafür wurde sie von wichtigen Verbündeten stark kritisiert. Zusammen mit den Verbündeten Großbritannien und Frankreich bemüht sich die Bundesrepublik, den Iran im Dialog dazu zu bewegen, auf die Weiterführung seines Atomprogramms zu verzichten. Die Bundesregierung strebt einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch aufgrund des Widerstands anderer, teils verbündeter Staaten erschwert und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So würden zwar Frankreich und Großbritannien die G4 Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien) grundsätzlich unterstützen; jedoch beziehen die USA zu einem deutschen Sitz bisher keine Stellung.

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Parteienlandschaft

Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) wurde 1945 als überkonfessionelle Nachfolgepartei bürgerlicher und religiös geprägter Parteien gegründet. In ihr vereinigten sich vor allem Kräfte aus der Zentrumspartei. Sie ist konservativ geprägt. Mit der Ausnahme Bayerns ist die CDU im gesamten Bundesgebiet vertreten. Die Christlich Soziale Union (CSU) hat eine ähnliche konservative Ausrichtung, wirkt aber nur in Bayern. Gemeinsam bilden beide Parteien im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, zusammen werden sie „die Union“ oder auch „Unionsparteien“ genannt.

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) existiert einschließlich ihrer Vorläuferorganisationen seit 1863 und ist damit die älteste bis heute existierende politische Partei Deutschlands. Sie hat die Tradition der Sozialdemokratie begründet. Nach Verbot in der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie 1945 wiedergegründet. Sie versteht sich seit ihrem Godesberger Programm von 1959 auch offiziell nicht mehr nur als Arbeiterpartei, sondern als eine Volkspartei, die für breite Schichten wählbar sein will. Ihr Bekenntnis lautet „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität“.

Die Freie Demokratische Partei (FDP) wurde 1948 gegründet und beruft sich in ihrem Selbstverständnis auf die Tradition des deutschen Liberalismus, der sich bereits 1861 mit der Deutschen Fortschrittspartei in Preußen als erste politische Partei Deutschlands im heute verstandenen Sinn organisiert hatte, sich wenige Jahre darauf jedoch in sich gegeneinander konkurrierende unterschiedliche Parteien aufgespalten hatte. Die moderne FDP steht insbesondere in Wirtschafts-, aber auch in Bürgerrechtsfragen für mehr Freiheiten und Verantwortung des Einzelnen, sowie für eine stärkere Zurückhaltung des Staates – insbesondere bei wirtschaftlichen Belangen. Sie war mit insgesamt 42 Jahren am längsten als kleinerer Koalitionspartner sowohl der CDU/CSU als auch der SPD an der Regierungsverantwortung der Bundesrepublik beteiligt.

Die Grünen entstanden als bundesweite Partei 1979/80 aus den damals neuen sozialen Bewegungen, beispielsweise der modernen Frauenbewegung, der Friedens- und der Ökologiebewegung der 1970er Jahre. 1983 zogen sie erstmals in den Bundestag ein. 1990 schlossen sie sich mit der ostdeutschen Bürgerbewegung Bündnis 90 zu Bündnis 90/Die Grünen zusammen.

Die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) war die Rechtsnachfolgerin der in der DDR allein herrschenden SED. Inhaltlich beruft sich die Partei auf sozialistische Ideale, und steht im Parteienspektrum des Bundestags links von der SPD. Bedeutendere Wahlerfolge für die PDS blieben zunächst auf Ostdeutschland beschränkt. 2005 wurde aus Protest gegen die Reformpolitik der rot-grünen Bundesregierung die Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) auf Initiative von Gewerkschaftern und enttäuschten vormaligen SPD-Mitgliedern gegründet. Für die Bundestagswahl 2005 öffnete die PDS ihre Listen für WASG-Mitglieder. Aus diesem Grund hat sich die PDS inzwischen in Die Linkspartei. umbenannt. Beide Parteien streben eine Vereinigung an.

Rechtsextreme Parteien waren, von der Deutschen Reichspartei im Ersten Bundestag (1949–1953) abgesehen, nie im Deutschen Bundestag vertreten, konnten aber auf Landesebene zeitweise in Parlamente einziehen. Eine relative Blütezeit erlebten sie Ende der 1960er und seit der Wiedervereinigung. Parteien dieser Richtung sind Die Republikaner, die Deutsche Volksunion (DVU) und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD).

Es gibt zahlreiche regionale Parteien und „Splitterparteien“, deren politischer Einfluss auf Bundesebene aber durch die Sperrklausel der 5 %-Hürde in der Regel auf außerparlamentarische Aktivitäten beschränkt ist. Die Ausnahmeregelung, über Direktmandate in den Bundestag einzuziehen, ist für diese ebenso fast unmöglich. Im Landtag von Schleswig-Holstein ist jedoch aufgrund einer Sonderregelung für die dänische Minderheit der Südschleswigsche Wählerverband gesetzlich von der 5 %-Hürde befreit.

In der Geschichte der Bundesrepublik gab es zwei Parteiverbote, gegen die rechtsradikale SRP 1952 und gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956. Ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte 2004 vor allem wegen Koordinationsfehlern beim Bundesamt für Verfassungsschutz und den Verfassungsschutzämtern der Länder.

Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen) sowie ['solid] (Die Linkspartei.).

Bundesländer

Bundesland -Hauptstadt- Fläche (km²)- Einwohner(2)
1 Baden-Württemberg -Stuttgart -35.751,65 -10.717.000
2 Bayern- München -70.549,19 -12.444.000
3 Berlin (1) 891,75 -3.388.000
4 Brandenburg - Potsdam - 29.477,16 - 2.568.000
5 Bremen - Bremen(1) 404,23 - 663.000
6 Hamburg (1) 755,16 - 1.735.000
7 Hessen - Wiesbaden - 21.114,72 - 6.098.000
8 Mecklenburg-Vorpommern - Schwerin - 23.174,17- 1.720.000
9 Niedersachsen - Hannover - 47.618,24 - 8.001.000
10 Nordrhein-Westfalen - Düsseldorf - 34.042,52 - 18.075.000
11 Rheinland-Pfalz - Mainz - 19.847,39 - 4.061.000
12 Saarland - Saarbrücken - 2.568,65 - 1.056.000
13 Sachsen - Dresden - 18.414,82 - 4.296.000
14 Sachsen-Anhalt - Magdeburg - 20.445,26 - 2.494.000
15 Schleswig-Holstein - Kiel - 15.763,18 - 2.829.000
16 Thüringen - Erfurt - 16.172,14 - 2.355.000
(1) Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg bestehen ausschließlich aus den gleichnamigen Städten; Bremen gilt ebenfalls als Stadtstaat, obgleich zum Land Bremen noch die Stadt Bremerhaven gehört.
(2) Stichtag: 31. Dezember 2004

Staatsgebiet

Das Staatsgebiet der Bundesrepublik ergibt sich aus der Gesamtheit der Staatsgebiete seiner Bundesländer. Anders als etwa in Australien (Capital Territory), Kanada (Territorien Kanadas) oder den Vereinigten Staaten (District of Columbia) gibt es in der Bundesrepublik kein Gebiet des Bundes, das nicht zugleich Gebiet eines seiner Länder wäre (bundesunmittelbare Gebiete) und auch keine Gebiete eines seiner Länder, das nicht zugleich Bundesgebiet wäre (bundesfreies Gebiet).

Der Grenzverlauf des Bundesrepublik ist heute bis auf Teile des Bodensees geklärt.

Staatsorganisation

Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, sozialer und rechtsstaatlicher Bundesstaat. Es gibt 16 teilsouveräne Länder, von denen fünf wiederum in insgesamt 22 Regierungsbezirke untergliedert sind. Die staatliche Ordnung regelt das Grundgesetz. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt. Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Er (oder sie) besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Kanzlerdemokratie).

Als Bundesstaat ist Deutschland föderal organisiert, d. h. es gibt zwei Ebenen im Politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Siehe auch: Gewaltenteilung

Bundestag und Bundesrat entscheiden gemeinsam über die Gesetze des Bundes und haben die Befugnis mit Zweidrittelmehrheit in beiden Organen das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands, zu ändern. In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.


Bundespräsident
Horst KöhlerDie Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Länder leitet der Ministerpräsident (bzw. der Bürgermeister der Stadtstaaten) die Exekutive. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.

Wie in anderen Ländern auch, spielen Verbände im politischen System eine wichtige Rolle. Mit ihrer Lobbyarbeit versuchen sie, die Politik in die Richtung ihrer Interessen zu bewegen. Die Sinnhaftigkeit dieser Tätigkeiten ist nicht unumstritten und unterliegt häufiger Kritik, insbesondere der durch die Lobbyarbeit jeweils negativ betroffenen anderen Verbände.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Die Obersten Gerichtshöfe des Bundes sind der Bundesgerichtshof mit Hauptsitz in Karlsruhe, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das Bundessozialgericht in Kassel und der Bundesfinanzhof in München. Der Großteil der Rechtsprechung liegt in der Verantwortung der Länder. Die Bundesgerichte sind fast immer nur Revisionsinstanz und prüfen die Entscheidungen der Landesgerichte auf formale und materiale Rechtmäßigkeit.
Administrative_Gliederung_Deutschlands

„Einigkeit und Recht und Freiheit“

Amtssprache- Deutsch
Hauptstadt- Berlin
Staatsform- Republik
Regierungsform- Parlamentarische Demokratie
Bundespräsident - Horst Köhler
Bundeskanzlerin - Angela Merkel
Fläche 357.050 km² (61.) [3]
Einwohnerzahl 82.411.000 Einw. (14.) [4]
Bevölkerungsdichte 231 Einwohner je km² (35.)
Proklamation des deutschen Nationalstaates 18. Januar 1871
Gründung der Bundesrepublik 23. Mai 1949
Gründung der Deutschen Demokratischen Republik 7. Oktober 1949
Beitritt der DDR zur BRD 3. Oktober 1990
Nationalhymne: 3. Strophe des Liedes der Deutschen
Nationalfeiertag :3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit)
Währung :1 Euro = 100 EuroCent
Zeitzone :UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März - Oktober)
Klima :Gemäßigte Klimazone (durchschnittliche Jahrestemperatur 9 °C)
Kfz-Nationalitätszeichen :D
Olympiakürzel :GER
Internet-TLD .de
Vorwahl :+49
Strom 230 V ~50 Hz ; Eurostecker, Konturenstecker und Schuko
Mobilfunkstandard :GSM auf 900 MHz und 1800 MHz, UMTS schreitet voran
Fernsehnorm :PAL, HDTV
Offizielle Website: www.deutschland.de

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